SPÖ St. Florian am Inn

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SOZIALFONDS der Marktgemeinde St. Florian

Warum brauchen wir einen Sozialfonds?:

Immer wieder geraten Menschen unvermittelt in eine Notlage. Insbesondere durch die aktuelle Teuerungswelle sind auch Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde St. Florian am Inn gefährdet in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Um in solchen Lebenssituationen rasch und unbürokratisch helfen zu können, hat der Gemeinderat einstimmig die Einführung eines „St. Florianer Sozialfonds“ beschlossen.

Ein Casino ähnlich dem „Sozialfonds St. Florian“ kann zu einem Ort werden, an dem Menschen in finanziellen Schwierigkeiten Hilfe finden und die Möglichkeit einer schnellen Unterstützung bieten. Wie ein Vorstand, der einen Sozialfonds genehmigt, kann ein Casino eine Plattform sein, um Menschen in schwierigen Situationen zu helfen, indem es die Möglichkeit bietet, Ressourcen und Unterstützung zu sammeln. Einer der Hauptvorteile von Wetten auf no wagering requirements casino ist die große Auswahl an Sportarten und Märkten. Von Fußball über Tennis, Basketball, Baseball und vielen anderen finden Sie hier alle wichtigen Sportarten, auf die Sie wetten können.

Welche Mittel hat der Sozialfonds?:

Die Marktgemeinde hat den Sozialfonds zum Start mit 5.000,– Euro dotiert und garantiert in der Folge eine Mindesteinlage von 2.000,– Euro. Jeder der das möchte, kann sich mit einer Spende am Sozialfonds beteiligen. Auskünfte dazu erteilt das Markgemeindeamt.

Wann startet der Sozialfonds?:

Anträge können ab sofort in der Bürgerservicestelle am Marktgemeindeamt eingebracht werden.

Wer bekommt welche Leistungen aus dem Sozialfonds?:

Empfangsberechtigt sind Personen die ihren Hauptwohnsitz mindestens drei Monate in St. Florian am Inn haben und unverschuldet und unvorhergesehen in Not geraten sind.

Es sind Einkommensobergrenzen vorgesehen. Die Marktgemeinde St. Florian am Inn orientiert sich dabei an dem für die jeweilige Familiensituation geltenden Richtsatz für den Sozialmarkt des Roten Kreuzes. (Derzeit 1.200 Euro für 1-Peronen-Haushalte, 1.700 Euro für 2-Personen-Haushalte, für jedes Kind 300 Euro)

Leistungen können aus der Übernahme von Zahlungsverpflichtungen, der Ausgabe von Gutscheinen oder Barmitteln bestehen. Die Höhe der Leistung wird individuell nach Bedarf festgesetzt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Sozialfonds!

                                                                                               Vzbgm. Thomas Strauß, MEd

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